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   OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15   

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https://dejure.org/2015,39326
OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15 (https://dejure.org/2015,39326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2015 - 1 Ws 41/15 (https://dejure.org/2015,39326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - 1 Ws 41/15 (https://dejure.org/2015,39326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter Kleinanleger; Beschwerden gegen die Arretierung von Vermögenswerten; Antrag auf Aufhebung von Arrestbeschlüssen wegen Unverhältnismäßigkeit; Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer der dinglichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter Kleinanleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für einen später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO , 57. Auflage, § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für einen später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO , 57. Auflage, § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).

    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (vgl. OLG Köln StV 2004, 121), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (vgl. OLG Köln aaO. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 - OLG Koblenz aaO.).

  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Die bisherige Verfahrensdauer ist auch bei Anlegung großzügiger Maßstäbe in Anbetracht des Charakters der vorläufigen Sicherungsmaßnahme des Arrestes aufgrund bloßen Tatverdachts mit den einhergehenden einschneidenden Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen der Eigentumsrechte des Angeklagten mit dem Übermaßgebot nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Köln StV 2004, 413).

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Bei ihrer Entscheidung haben die Gerichte aber zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen auch durch die vorläufige Maßnahme ein erheblicher Nachteil zugefügt wird (vgl. BVerfG aaO.; Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, 1048 ).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat (vgl. OLG Köln StV 2004, 121), so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (vgl. OLG Köln aaO. sowie Beschluss vom 2. September 2013 - 2 Ws 311/13 - OLG Koblenz aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
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